Rückerstattungen
Ablauf der Rückerstattung
Unsere myCMCM-App ist der schnellste Weg, um Ihre Rückerstattungsanträge einzureichen und deren Bearbeitungsstatus zu verfolgen.
Unter normalen Umständen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit Ihrer Unterlagen und die Rückerstattung Ihrer Rechnungen etwa zwei Wochen.
Nachstehend finden Sie eine wöchentlich aktualisierte Übersicht über die aktuellen Bearbeitungszeiten nach Abteilung:
Inlandsabteilung:
Für Krankenhausrechnungen, Arzthonorare, Medikamente in Luxemburg, Präventionskosten sowie Rechnungen für Brillen und Kontaktlinsen.
Bearbeitungszeit per Post: 7 Woche(n)
Bearbeitungszeit über die myCMCM-App: 5 Woche(n)
Auslandsabteilung:
Für alle Krankenhausrechnungen aus dem Ausland.
Bearbeitungszeit per Post: 2 Woche(n)
Bearbeitungszeit über die myCMCM-App: 1 Woche(n)
Abteilung für Zahnbehandlungen:
Für alle zahnärztlichen Rechnungen in Luxemburg.
Bearbeitungszeit per Post: 2 Woche(n)
Bearbeitungszeit über die myCMCM-App: 2 Woche(n)
Für alle zahnärztlichen Rechnungen aus dem Ausland.
Bearbeitungszeit per Post: 3 Woche(n)
Bearbeitungszeit über die myCMCM-App: 2 Woche(n)
Wenn Sie bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus Ihre CMCM-Mitgliedskarte vorlegen, profitieren Sie automatisch vom Drittzahlersystem. Das bedeutet, dass die CMCM direkt die Krankenhauskosten übernimmt, die gemäß ihrer Statuten gedeckt sind.
Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um uns Ihre Rechnungen und Rückerstattungsanträge zu übermitteln.
Über unsere mobile App
Die einfachste und schnellste Möglichkeit besteht darin, Ihre Unterlagen direkt über unsere myCMCM-App einzureichen.
myCMCM
Per Post
Sie können Ihre Rechnungen an folgende Adresse senden:
CMCM
L-2971 Luxembourg
Persönliche Abgabe vor Ort
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen direkt in unserem Büro in Luxembourg-Gare abzugeben. Alternativ können Sie diese auch unserem CMCM-on-Tour-Team übergeben, welches das ganze Jahr über bei verschiedenen Veranstaltungen im ganzen Land präsent ist..
Per E-mail
Je nach Art Ihrer Anfrage können Sie Ihre Rechnungen an die entsprechende E-Mail-Adresse senden:
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen (z. B. CNS) Ihre Rechnungen nicht automatisch an die CMCM weiterleiten.
Nein, Rückerstattungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern direkt auf Ihr Bank- oder Postscheckkonto überwiesen.
Bitte senden Sie uns eine Bescheinigung der Bankverbindung über unsere myCMCM-App, per E-Mail an comptabilite@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse: CMCM – L-2971 Luxemburg.
Abdeckung & Anspruchsberechtigung
Die Reiserücktrittsabsicherung gilt in folgenden Fällen:
Krankheit / Krankenhausaufenthalt / Unfall / Todesfall
EINZUREICHENDE DOKUMENTE:
Im Falle eines medizinischen Vorfalls (Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt):
- Originalrechnungen der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Bei einem Todesfall:
- Sterbeurkunde
- Originalrechnung der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen
Annulation de voyage pour raison médicale ou décès
Bestimmte Leistungen können je nach Wohnsitzland variieren.
Die CMCM-Assistance, die in der Grundabdeckung RÉGIME COMMUN enthalten ist, bietet rund um die Uhr medizinische Hilfeleistungen bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall während eines Auslandsaufenthalts. Diese Leistung ist jedoch Mitgliedern vorbehalten, die in Luxemburg oder einem der Nachbarländer wohnen.
Bei einem Wohnsitz außerhalb dieses Gebiets besteht kein Anspruch auf die Leistungen der CMCM-Assistance.
Alle anderen CMCM-Leistungen stehen weiterhin zur Verfügung, basierend auf den offiziellen Tarifen, die in der im Großherzogtum Luxemburg geltenden Nomenklatur der medizinischen Leistungen festgelegt sind.
Zahnärztliche Versorgung
Prozedur für Zahnbehandlung im Ausland
Brochure (de)
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen zu den Unterlagen, die bei der CMCM einzureichen sind, sowie die einzelnen Schritte, die zu befolgen sind, um die Bearbeitung Ihres Antrags zu erleichtern.
Ja, auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung.
Wir benötigen eine Kopie der Rechnung sowie der Abrechnung Ihrer Krankenkasse. Bei Zahnimplantaten sind zusätzlich Röntgenaufnahmen erforderlich.
Wenn Sie Ihren Antrag über myCMCM einreichen, begleitet Sie die App Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess und zeigt Ihnen an, welche Unterlagen erforderlich sind. So können Sie Ihre Anfrage einfach einreichen und sicherstellen, dass Ihr Antrag vor dem Versand vollständig ist.
Die Grundabdeckung RÉGIME COMMUN übernimmt bereits einen Teil der Zahnbehandlungskosten. Mit der Zusatzabdeckung DENTA & OPTIPLUS profitieren Sie jedoch von einer erweiterten Kostenübernahme, nicht nur für Zahnbehandlungen, sondern auch für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf von Brillen, Kontaktlinsen oder einer refraktiven Chirurgie.
Nein, die Einreichung des Kostenvoranschlags vor Beginn der Behandlung ist nicht verpflichtend. Wenn Sie den voraussichtlichen Rückerstattungsbetrag erfahren möchten, können Sie uns allerdings jederzeit eine Kopie des von Ihrer Krankenkasse genehmigten oder abgelehnten Kostenvoranschlags zusenden.
Behandlungen im Ausland
Legen Sie uns in diesem Fall bitte einen Überweisungsantrag des Arztes und die von der Gesundheitskasse erteilte Genehmigung vor (Formular S2).
Die CMCM-Assistance ist automatisch in der Grundabdeckung RÉGIME COMMUN enthalten. Es handelt sich um einen rund um die Uhr verfügbare Assistance bei plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
Die Assistance umfasst insbesondere:
- unbegrenzte Krankentransporte und Rücktransporte;
- die Übernahme der Krankenhauskosten und Arztkosten bis zu 100.000 € pro Mitglied und Vorfall.
Sie erstreckt sich auch auf ambulante Behandlungen ohne chirurgischen Eingriff: nach Beteiligung der Krankenversicherung übernimmt die CMCM den verbleibenden Eigenanteil der medizinischen und damit verbundenen Kosten sowie zahnmedizinischen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € pro Mitglied und Kalenderjahr.
Auch alle Mitglieder, die im Ausland studieren oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, können von dieser Assistance profitieren.