Wie funktioniert die in der Grundabdeckung RÉGIME COMMUN enthaltene Reiserücktrittsabsicherung?
Die Reiserücktrittsabsicherung gilt in folgenden Fällen:
Krankheit / Krankenhausaufenthalt / Unfall / Todesfall
EINZUREICHENDE DOKUMENTE:
Im Falle eines medizinischen Vorfalls (Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt):
- Originalrechnungen der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Bei einem Todesfall:
- Sterbeurkunde
- Originalrechnung der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen