Wann kann ein Nebenmitglied nach einer Trennung aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden?
Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ausgesprochen oder die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) nicht rechtskräftig aufgelöst wurde, bleibt das Mitglied über die bestehende Mitgliedschaft abgesichert. Ein Nebenmitglied kann daher vom Hauptmitglied erst nach der rechtskräftigen Scheidung oder der offiziellen Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS) aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.