Was ist im Falle einer Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft / Scheidung zu tun?
Senden Sie uns einfach eine Kopie des Scheidungsurteils oder der Auflösungsurkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft über unsere myCMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse: CMCM – L-2971 Luxemburg.
Nach der Scheidung beziehungsweise der Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bleibt die Mitgliedschaft beim Hauptmitglied bestehen.
Möchte das ehemalige Nebenmitglied weiterhin von den Leistungen der CMCM profitieren, kann es innerhalb von 12 Monaten eine persönliche Mitgliedschaft abschließen. In diesem Fall entfällt die Wartezeit, und es kommt in den Genuss eines Vorzugstarifs. Der Beitrag für das laufende Jahr wird erlassen, mit Ausnahme des jährlichen Zusatzbeitrags (Contribution Annuelle Supplémentaire – CAS).
Bitte beachten Sie, dass das ehemalige Nebenmitglied während dieser Übergangsfrist nicht mehr durch die CMCM abgedeckt ist.