Muss ich die Zusatzabdeckung DENTA & OPTIPLUS abgeschlossen haben, um eine Rückerstattung von Zahnbehandlungskosten zu erhalten?
Die Grundabdeckung RÉGIME COMMUN übernimmt bereits einen Teil der Zahnbehandlungskosten. Mit der Zusatzabdeckung DENTA & OPTIPLUS profitieren Sie jedoch von einer erweiterten Kostenübernahme, nicht nur für Zahnbehandlungen, sondern auch für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf von Brillen, Kontaktlinsen oder einer refraktiven Chirurgie.