Muss ich den Kostenvoranschlag für die Zahnbehandlung vor dem Eingriff einreichen?
Nein, die Einreichung des Kostenvoranschlags vor Beginn der Behandlung ist nicht verpflichtend. Wenn Sie den voraussichtlichen Rückerstattungsbetrag erfahren möchten, können Sie uns allerdings jederzeit eine Kopie des von Ihrer Krankenkasse genehmigten oder abgelehnten Kostenvoranschlags zusenden.